Anmeldungen für den Rosenmontagszug 2014


Liebe Teilnehmer am Rosenmontagszug,

Ab sofort können Sie sich über die Homepage des Festkomitees Alsdorfer Karneval wieder für die Teilnahme am Rosenmontagszug, der am 03. März 2014 stattfindet, anmelden.

Anmelden können Sie Ihre Gruppe mit dem Anmeldeformular für Gruppen (als PDF).

Beachten Sie für die Anmeldung die Teilnahmebestimmungen.

Die Haftungsverzichtserklärung ist für alle Mitgliedsgesellschaften wichtig, die auf dem Wagen bzw. bei den vereinseigenen Gruppen Personen dabei haben, die nicht Mitglied in der Gesellschaft sind. Lassen Sie sich dieses Formular von diesen Teilnehmern unterschreiben, da diese ja nicht über die Gesellschaft haftpflichtversichert sind. Eine extra Versicherungsbestätigung für landwirtschaftliche Zugmaschinen, dass auch Versicherungsschutz bei Nutzung außerhalb seiner Zweckbestimmung besteht, ist unbedingt erforderlich. Sollten Sie ein nicht zulassungspflichtiges Fahrzeug bis 6 km/h anmelden, muss die Eigentümererklärung für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge immer ausgefüllt mit der Anmeldung eingereicht werden. Sie sollten sich auch das Merkblatt über die Teilnahme von Fahrzeugen im Rosenmontagszug genau durchlesen. Sie können sich alle diese Formulare als PDF-Datei herunterladen und ausdrucken. 

Wie bekannt muss für Motivwagen mit Personenbeförderung ein TÜV-Gutachten, welches für den Tag des Rosenmontagszuges Gültigkeit hat, vorliegen und mir als Fotokopie übergeben werden. Für alle zugelassenen Fahrzeuge (PKW - Lieferwagen - LKW - Zugmaschinen - Anhänger) muss eine Fotokopie des gültigen Fahrzeugscheines bei mir eingereicht werden. Für nicht zugelassene Fahrzeuge müssen eine Betriebserlaubnis und ein Haftpflichtversicherungsnachweis vorliegen. Weitere Einzelheiten bezüglich der Teilnahme mit Fahrzeugen entnehmen Sie bitte den Teilnahmebestimmungen und dem Merkblatt über die Teilnahme von Fahrzeugen im Rosenmontagszug.

Noch ein Wort zum Versicherungsschutz. Das Veranstalter - Haftpflichtrisiko aus der Durchführung des Karnevalumzuges trägt der Veranstalter des Umzuges, also das Festkomitee. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz durch den Veranstalter sind aber alle Risiken, die durch die allgemeine Haftpflichtversicherung (Privathaftpflichtversicherung der Teilnehmer bzw. Vereinshaftpflichtversicherung der Vereine) oder die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung der Fahrzeuge abgedeckt werden. Haftpflichtansprüche der am Umzug mitwirkenden Personen untereinander sind auch nicht durch den Veranstalter versichert. Es besteht auch keine Unfallversicherung für die Zugteilnehmer durch den Veranstalter.

Noch einmal die Erläuterung zur Prämierung der Fußgruppen: Bei der Bewertung wird das Verhalten der Gruppe (Darstellung im Zug) mit 60 % und die Schönheit der Kostüme mit 40 % zu Grunde gelegt. Bitte denken Sie daher während des Zuges daran, als Fußgruppe in einer geschlossenen Formation aufzutreten. Soll eine besondere Fußgruppe einer Karnevalsgesellschaft an der Bewertung teilnehmen, ist eine gesonderte Anmeldung über das Formular „Anmeldung für Gruppen“ unbedingt erforderlich.

Das Festkomitee Alsdorfer Karneval freut sich über Ihre Anmeldung zum Rosenmontagszug 2014 und wünscht viel Spaß bei der Teilnahme.

Harald Gilleßen

Zugleiter

Der Zugweg des Rosenmontagszuges 2014
Der Zugweg des Rosenmontagszuges 2013

Festkomitee Alsdorfer Karneval e.V. von 1911
Zugleiter Harald Gilleßen
Hauptstr. 16

52499 Baesweiler

Telefon   0 24 01 - 60 77 899
Mobil      0173 - 91 02 401
E-Mail     harald.gillessen@macgill.de
Internet   
www.festkomitee-alsdorf.de